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Die Erstellung der laufenden Lohnabrechnung in Osnabrück ist Vertrauenssache

Ein gut ausgebildetes, motiviertes Team ist der entscheidende Faktor für nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg. Damit Ihre Angestellten Sie als attraktiven Arbeitgeber wahrnehmen, haben Sie unter anderem ein leistungsgerechtes Gehalt zu zahlen. Ferner gewährleistet die korrekte Erstellung der laufenden Lohnabrechnung, dass jeder Mitarbeiter sein Geld rechtzeitig erhält.

In der Praxis können sich allerdings kleine Fehler in die Lohnabrechnung einschleichen. Sind einige Personaldaten veraltet? Das wirkt sich negativ auf die Erstellung der laufenden Lohnabrechnung aus. Übertragen Sie diese Aufgabe lieber uns.

Wir bieten:
  • monatliche Lohnabrechnung für jeden Angestellten
  • An- und Abmeldungen bei der Krankenkasse
  • Sofortmeldungen, etwa in der Gastronomie

Mit unserer Lohnabrechnung sind Sie auf der sicheren Seite

Nehmen Sie die Erstellung der laufenden Lohnabrechnung in die eigenen Hände, müssen Sie sich zur aktuellen Gesetzgebung kontinuierlich informieren. Denn die rechtlichen Regelungen können sich kurzfristig ändern. Andernfalls besteht das Risiko, eine falsche Lohnabrechnung anzufertigen.

Ein solcher Fehler bedeutet nicht nur einen erhöhten Arbeitsaufwand. Sollte sich später herausstellen, dass einige Abrechnungen mangelhaft sind, drohen hohe Nachzahlungen. Diese können beispielsweise von der Krankenkasse gefordert werden. Lassen Sie es nicht so weit kommen. Vertrauen Sie besser gleich auf unser Team in Wallenhorst bei Osnabrück.

Überlassen Sie uns die Erstellung der laufenden Lohnabrechnung

Geben Sie das Anfertigen der Lohnabrechnung an uns ab, schicken wir Ihnen diese einmal monatlich für jeden Mitarbeiter. Außerdem erledigen wir für unsere Kunden Lohnsteueranmeldungen über ELSTER. Wollen Sie eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall beantragen? Unsere Buchhalter reichen den dafür notwendigen Antrag ein.

Daneben senden wir allen kleinen und mittelständischen Betrieben regelmäßig eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) zu – und das kostenfrei! Beschäftigen Sie überdies Personen in ihrem Privathaushalt? Diese sind anzumelden. Das Team unserer Lohnabrechnung berät Sie zu Ihren Pflichten. Setzen Sie sich jetzt mit uns in Verbindung und vereinbaren Sie einen Termin!

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