Navigation überspringen Sitemap anzeigen

Erstellung der laufenden Lohnabrechnung im Raum Osnabrück – zuverlässig, professionell, zum fairen Preis

Auf unser Büro für Rechnungswesen ist jederzeit Verlass.

Ein gut ausgebildetes, motiviertes Team ist der entscheidende Faktor für einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg. Damit Ihre Angestellten Sie als attraktiven Arbeitgeber wahrnehmen, haben Sie unter anderem ein leistungsgerechtes Gehalt zu zahlen. Ferner gewährleistet die korrekte Erstellung der laufenden Lohnabrechnung, dass jeder Mitarbeiter sein Geld rechtzeitig erhält.

In der Praxis können sich allerdings kleine Fehler in die Lohnabrechnung einschleichen. Sind einige Personaldaten veraltet? Das wirkt sich negativ auf die Erstellung der laufenden Lohnabrechnung aus. Übertragen Sie diese Aufgabe lieber unserem Büro für Rechnungswesen.

Wir bieten folgende Leistungen:
  • monatliche Lohnabrechnung für jeden Angestellten
  • An- und Abmeldungen bei der Krankenkasse
  • Sofortmeldungen, etwa in der Gastronomie

Die Lohnabrechnung zuverlässig durchführen lassen

Wenn Sie die Erstellung der laufenden Lohnabrechnung in die eigenen Hände nehmen, müssen Sie sich kontinuierlich zur aktuellen Gesetzgebung informieren. Denn die rechtlichen Regelungen können sich kurzfristig ändern. Andernfalls besteht das Risiko, eine falsche Lohnabrechnung anzufertigen.

Ein solcher Fehler bedeutet nicht nur einen erhöhten Arbeitsaufwand – sollte sich später herausstellen, dass einige Abrechnungen mangelhaft sind, drohen hohe Nachzahlungen. Diese kann beispielsweise die Krankenkasse fordern. Lassen Sie es nicht so weit kommen und vertrauen Sie direkt unserem Team.

Umfassender Service im Bereich der Erstellung der laufenden Lohnabrechnung

Sollten Sie mit unserem Büro für Rechnungswesen zusammenarbeiten, schicken wir Ihnen die von uns angefertigten Lohnabrechnungen einmal monatlich für jeden Mitarbeiter. Außerdem nehmen wir Lohnsteueranmeldungen über ELSTER vor. Wollen Sie eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall beantragen? Unsere Buchhalter reichen den dafür notwendigen Antrag ein.

Daneben senden wir allen kleinen und mittelständischen Betrieben regelmäßig eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) zu – und das kostenfrei! Beschäftigen Sie überdies Personen in Ihrem Privathaushalt, sind diese anzumelden. Das Team unserer Lohnabrechnung berät Sie zu Ihren Pflichten.

Sie möchten das Verbuchen der laufenden Geschäftsvorfälle ebenfalls einem externen Buchhaltungsservice überlassen? Auch dann sind Sie bei uns richtig.

Setzen Sie sich jetzt mit uns in Verbindung und vereinbaren Sie einen Termin!

Anfrage senden